Home 3D-Drucker Bis zu fünf Jahre Gefängnis bei unerlaubtem 3D-Waffendruck

Bis zu fünf Jahre Gefängnis bei unerlaubtem 3D-Waffendruck

Laut Deutscher Bundesregierung gibt es derzeit aus waffenrechtlicher Sicht ausreichende rechtliche Regelungen und bedarf es keiner Änderung des derzeitigen Waffenrechts bezüglich 3D-Waffendruck.

Folgender Auszug der Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion des Deutschen Bundestags erklärt die rechtliche Situation von 3D gedruckten Waffen:

Waffenrechtlich betrachtet stellen auch Schusswaffen aus Kunststoff, deren Einzelteile auf einem 3D-Drucker gefertigt wurden, Gegenstände im Sinne der Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1 dar. Sie sind damit Schusswaffen nach der waffenrechtlichen Begriffsbestimmung. Für den Umgang mit Schusswaffen bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis. Der Ausdruck einer einsatzfähigen Schusswaffe oder der hierfür benötigten Teile mit einem 3D-Drucker ist eine gewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 21 WaffG bzw. § 21a WaffG oder eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 26 WaffG, für die jeweils eine Waffenherstellungserlaubnis erforderlich ist. Für die gewerbsmäßige Waffenherstellung ohne Erlaubnis kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden (§ 52 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c WaffG), für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 52 Absatz 3 Nummer 3 WaffG).

Bisher sind noch keine mit dem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffen im Nationalen Waffenregister (NWR), welches seit 2013 den legalen Waffenbesitz in Deutschland abbildet, registriert.

Weiters spielt die 3D-Druck-Waffenherstellung keine Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und wird auch nicht gefördert.

Bisher sind bei der Begehung von Straftaten noch keine Fälle aus Deutschland bekannt bei denen Schusswaffen aus dem 3D-Drucker verwendet worden wären.

Es wird kein spezielles Verbot für den privaten Besitz von 3D-gedruckten Schusswaffen geben, da dies bereits nach dem derzeit geltenden Waffenrecht verboten ist, sofern keine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Auch gibt es keine Regulierung für Entwicklung und Verbreitung von 3D-Druckern bzw Verbreitungsverbot von Waffenbauplänen. Laut Bundesregierung für die Herstellung von Schusswaffen komplexe Herstellungs- und Bearbeitungsschritte erforderlich sind. “Im Gegensatz dazu sind – bei vergleichbarer krimineller Energie – illegale Schusswaffen leichter zu beschaffen.” Somit geht man beim derzeitigen Stand der Technik von keiner konkreten Bedrohungssituation für die Bevölkerung aus.

Legal hergestellte Schusswaffen müssen eine “Beschussprüfung” bestehen. Diese bestehen Waffen deren wesentliche Waffenteile aus Kunststoff hergestellt worden sind zumeist nicht, da sie dem hohen Druck und der thermischen Belastung nicht standhalten können.

einige Behörden befassen sich mit der Thematik “Waffen aus dem 3D-Drucker”

Bundeskriminalamt (BKA)

Projektgruppe in den Jahren 2012/2013 mit Zielrichtungen technische Machbarkeit, strafrechtliche Relevanz und Bedrohungsszenarien. Die technische Weiterentwicklung wird mittels Technologiemonitorings beobachtet.

Bundespolizei

Befasst sich seit 2014 mit möglichen Bedrohungssituation im Zusammenhang mit privaten Ausdrucken waffenrelevanter 3D-Drucke. Steht im nationalen und internationalen Informationsaustausch mit Luftsicherheitsbehörden bezüglich sich abzeichnenden Bedrohungs- und Gefährdungsszenarien.

Bundesnachrichtendienst (BND)

Beobachtet mit seiner Abteilung Technik und Wissenschaft die Innovationen und Entwicklungen die Einfluss auf Wehr- und Waffentechnik haben können.

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Im Rahmen des gesetzlichen Beobachtungsauftrages werden Personen beobachtet, die sich für Waffen oder gefährlichen Gegenständen interessieren.

Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Herstellung von 3D-gedruckten Schusswaffen grundsätzlich ein abstraktes Gefährdungspotential für deutsche Kräfte im In- und Ausland. Im Bedarfsfall und bei Hinweisen von Gefahren werden Sensibilisierungen für Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt.

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