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3D-Druck und Recht – was Sie als Anwender wissen sollten

Durch die 3D-Drucktechnologie wird die Industrie revolutioniert, Herstellungsprozesse werden vereinfacht und beschleunigt und es eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten für Unternehmer wie Private. Viele der 3D-Druck Projekte sind als Open-Source-Projekte angelegt, das bedeutet, dass die neuen Entwürfe und Designs mit anderen kostenlos geteilt werden und viele Menschen davon profitieren können.

Trotz all der Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen, die sich mit dieser neuen Technologie bieten, gibt es viele Kritiker, die um ihre Rechte besorgt sind. Das betrifft vor allem Rechte des geistigen Eigentums, wie Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Designrechte, die sie durch die zunehmende Verbreitung des 3D-Drucks gefährdet sehen. Dies deshalb, weil es nun noch einfacher möglich ist, geschützte Formen und Designs einfach mittels 3D-Scanner zu scannen, sie mit dem 3D-Drucker „nachzudrucken“ und so zu vervielfältigen.

3D-Druck-Anwender müssen sich also im Klaren darüber sein, dass bestimmte Formen, Funktionen oder ganze Objekte rechtlich geschützt sein können und sie mit der Reproduktion eine Rechtsverletzung begehen könnten.

Für 3D-Druck-Fans, die selbst kreativ sind und ihre eigenen Objekte entwerfen, ist es außerdem wichtig zu wissen, ob ihre Schöpfungen automatisch rechtlich geschützt sind oder sie diesen Schutz erst beantragen müssen, und wie sie gegen eventuell erfolgte Rechtsverletzungen vorgehen können. Wichtig ist hierbei, dass einerseits schon der Entwurf, sprich die CAD-Datei und andererseits auch das entworfene und gedruckte Objekt Gegenstand des Rechtsschutzes oder der Rechtsverletzung sein können.

Die Gesetzgebung hält für den umfassenden Bereich des 3D-Designs mehrere Schutzmöglichkeiten parat:

Ästhetisch wirkende Gestaltungen sollen in erster Linie durch das Geschmacksmusterrecht geschützt werden.

Derselbe Schutz kann sich aber auch aus dem Urheberrecht ergeben, denn der Urheberrechtschutz entsteht automatisch an Werken der bildenden Künste. Zu den Werken der bildenden Künste gehören auch Werke der Baukunst und Werke der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes). So genießen beispielsweise Schmuckstücke, Porzellanvasen, Geschirr und Möbel urheberrechtlichen Schutz und die additive Reproduktion solcher Objekte kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Gleichzeitig genießen natürlich die selbst entworfenen und mittels 3D-Druck hergestellten Objekte urheberrechtlichen Schutz, sofern sie eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ darstellen.

Das Markenrecht schützt die Herkunftsfunktion eines Designs, wobei hier das Verhältnis zu anderen Schutzmöglichkeiten für die ästhetische Funktion spannungsgeladen ist, wenn es um den Schutz dreidimensionaler Objekte geht.

Die technische Funktion beziehungsweise die Gebrauchsfunktion eines Designs wird durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt. Dabei besteht zwar eine klare Abgrenzung zu den Schutzmöglichkeiten für die ästhetische Funktion, weil die ästhetischen Merkmale als solche nicht von den technischen Schutzrechten erfasst sind, jedoch kann die technische Funktion eines Objektes mit seiner ästhetischen Gestaltung einhergehen. Darüber hinaus besteht auch für jene Erzeugnisse designrechtlicher Schutz, die vorwiegend wegen ihrer Gebrauchsfunktion gekauft werden.

Die Hauptbereiche des Immaterialgüterrechts können demnach durch den Druck eines 3D-Objektes tangiert und verletzt werden: Das Musterrecht, das Urheberrecht, das Patentrecht und das Markenrecht. Wenn in einem Fall die Tatbestandsvoraussetzungen mehrerer gewerblicher Schutzrechte erfüllt sind, muss geklärt werden, ob sie nebeneinander anwendbar sind, ob sie sich kombinieren lassen oder sich gegenseitig ausschließen.

Für 3D-Druck-Anwender ist es deshalb sehr wichtig, sich vorab zu informieren, ob sie

  • einerseits durch den Nachdruck bestimmter Objekte eine strafbare Rechtsverletzung begehen und
  • ob die von ihnen selbst entworfenen 3D-Vorlagen und Objekte immaterialgüterrechtlichen Schutz genießen (welche Voraussetzungen gibt es, sind etwaige Anmeldungen oder Registrierungen durchzuführen, etc.)

Genauere Informationen hierzu in:

Buch zum Thema 3D-Druck und Recht

 

Edda Unfricht: 3D-Druck & Recht. Innovation vs. geistiges Eigentum, 2016.

ISBN: 978-3-639-88025-0

 

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