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Veranstaltungsbericht – 3D-Druck: Ziemlich viele neue Fragen – rechtliche Aspekte der additiven Fertigung

3D-Druck: Ziemlich viele neue Fragen
Veranstaltungsbericht zum Experten-Workshop zu rechtlichen Aspekten der additiven Fertigung

Am Mittwoch, den 11. März 2015, fand in Köln die Veranstaltung „3D-Druck: Ziemlich viele neue Fragen – Experten-Workshop zu rechtlichen Aspekten der additiven Fertigung“ statt. Organisiert wurde die Veranstaltung von DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ehemals BridgehouseLaw Germany) mit Unterstützung durch den Lehrstuhl Fertigungstechnik der Universität Duisburg-Essen, die deutsche medienakademie GmbH und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

Ziel der Veranstaltung war, das Zukunftsfeld des sog. „3D-Drucks“ unter rechtlichen Aspekten zu beleuchten. Denn „Additive Manufacturing“ gewinnt zunehmend national und international an Bedeutung. Stand bislang fach- und anwenderseitig eine stark technisch-geprägte Diskussion im Vordergrund, widmete sich die Veranstaltung nun den rechtlichen Implikationen, die auf Forschungs-, Entwickler- und Anwenderseite auftreten.

Rechtsanwalt Klaus M. Brisch, LL.M., Partner bei DWF Germany, wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass es sich um eine Auftaktveranstaltung handelt, mit der ein erstes Problembewusstsein für die sich stellenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem „3D-Druck“ geschaffen werden soll. Es werde darüber hinaus Folgeveranstaltungen geben, in denen ausgewählte Rechtsthemen vertieft werden sollen.

Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Witt, Inhaber des Lehrstuhls Fertigungstechnik an der Universität Duisburg-Essen, der bereits seit 1998 an der Entwicklung der Technologie der additiven Fertigung arbeitet und ihre wirtschaftliche Durchsetzung maßgeblich begleitet, hob in seinen Begrüßungsworten die besondere Bedeutung der rechtlichen Betrachtung hervor und betonte angesichts zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen die Notwendigkeit einer frühzeitigen juristischen Auseinandersetzung, bevor die Technologie weiter marktgängig wird und sich Geschäftsmodelle im Bereich „3D-Druck“ weiter durchsetzen.
In vier Panels mit anschließenden Podiumsdiskussionen kamen deshalb ausgewiesene Experten zusammen, um über ihre Praxiserfahrungen zu berichten, die spiegelbildlich von den Rechtsexperten von DWF Germany bewertet wurden.

1. Panel:
1.1 Vortrag von Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Witt: „Möglichkeiten und Grenzen additiver Fertigung“

Prof. Dr. Witt gab einen Ausblick, welchen Beitrag 3D-Druck-Technologien zur Produktion von morgen leisten können. Er erläuterte die Entwicklung, wichtige Grundbegriffe des additiven, also schichtweisen Fertigungsverfahrens sowie Verfahrensprinzipien wie das Laser-Strahlschmelzen und nannte Vor- und Nachteile der Technologie. Prof. Dr. Witt zeigte die medialen Visionen an den 3D-Druck auf, die von einem Einsatz im privaten Haushalt bis hin zum 3D-Printing auf dem Mond reichen. In der Luftfahrt führe die Technologie z. B. bei Schnallen im Ruheraum der Piloten zu Gewichtsreduzierungen, die auf die Lebensdauer eines Airbus gerechnet Einsparpotenziale im unteren Millionen-Euro-Bereich mit sich bringen.
Die Technik weise somit ein hohes Marktpotenzial für den privaten Bereich und insbesondere im Bereich der industriellen Produktion für sämtliche Branchen wie der Medizintechnik, dem Werkzeugbau, der Luft- und Raumfahrt etc. auf. Da im privaten Bereich der Verbraucher so zum eigenen Produzenten z. B. für Ersatzteile werden kann, warf Prof. Dr. Witt Fragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit im Versagensfall eines 3D-Druck-Ersatzteils, der Qualitätssicherung und des Schutzes von Konstruktionsdaten auf.

1.2 Vortrag von Hermann Behrens, Leiter der Abteilung Entwicklung neuer Arbeitsgebiete, DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin: „Standardisierung und Normungspraxis im Lichte des 3D-Drucks“
Hermann Behrens beleuchtete in seinem Vortrag die hochgradige Relevanz von Normung für die Markteinführung von Produkten. International harmonisierte Regeln, Normen und Standards würden dazu beitragen, dass Handelshemmnisse abgebaut werden, weshalb sie frühzeitig und entwicklungsbegleitend erarbeitet werden müssen. Deutschland komme dabei in Bezug auf die Etablierung von Normen für den Bereich 3D-Druck europaweit eine Vorreiterrolle zu. Er wies darauf hin, dass Normen und Standards die Durchsetzung von Innovationen beschleunigen können, indem bereits bei der Forschung Normungs- und Standardisierungsaspekte mit berücksichtigt werden. Die Funktion als Qualitätsmanagement-Tool sorge ferner dafür, dass sich Normen zu Industriestandards etablieren.
Bindend werden Normen zwar nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung vorschreibt. Die Bedeutung von Normungen dürfe trotz fehlender staatlicher Hoheitsakte im Sinne von Gesetzen o.ä. dennoch nicht unterschätzt werden, da sie ein wesentlicher Teil der Selbstverwaltung der Wirtschaft sind. Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, weshalb der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit bietet. In Bezug auf „Addivitve Manufacturing“ finden in vier Arbeitsgruppen des ISO/TC 261 zu Terminologie, Methoden/Prozesse/Materialien, Testmethoden und Daten/Design Normungsprozesse statt.

1.3 Vortrag von Klaus M. Brisch, LL.M., DWF Germany, Fachanwalt für Informationstechnologierecht: „Compliance-Anforderungen und Managerhaftung bei 3D-Druck-Projekten“
Klaus M. Brisch stellte zunächst die Grundzüge der Compliance dar. Ausgehend von der Prämisse, dass Vorstand, Geschäftsführung, leitende Mitarbeiter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen haben, leitete er über zu der Frage nach der Einhaltung technischer Standards, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Risikomanagements und Risikocontrollings. Klaus M. Brisch ging sodann auf zivil- und strafrechtliche Haftungsfolgen bei einer Missachtung von Compliance-Anforderungen ein.
Dabei stellte er fest, dass das Thema Compliance in der gesamten Prozesskette des 3D-Drucks relevant und ein dezidiertes Risiko- und Haftungsmanagement im Unternehmen unabdingbar sei. In Anknüpfung an die Ausführungen von Hermann Behrens kam Klaus M. Brisch zu der Schlussfolgerung, dass die Anwendung spezifischer Standards zur Verringerung des Haftungsrisikos führt. Abgerundet wurde dieser Themenkomplex durch einen Exkurs zum Thema Waffenrecht und zur Exportkontrolle. Denn ein Beispiel von Klaus M. Brisch zeigte, dass ein 3D-Druck-Dienstleister (ungewollt) zum erlaubnispflichtigen Waffenhersteller werden kann, wenn er Einzelteile zur Montage von Waffen oder gar fertige Waffen „druckt“, so dass auch insoweit interne Überwachungsprozesse in den jeweiligen Geschäftsmodellen unabdingbar sind.

1.4 Podiumsdiskussion
Bei der anschließenden Diskussion wurde herausgestellt, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um die 3D-Druck-Technik in die Breite zu tragen und so mehr Akzeptanz dafür zu schaffen. Der „Hype“-Gedanke müsse überwunden und die Technologie als Wettbewerbsvorteil begriffen werden, so Prof. Dr. Witt. Deutschland sei zudem im Bereich Normung und Standardisierung gut aufgestellt und bereits führend im Bereich des 3D-Drucks. Dies zu manifestieren, sei Sache der Wirtschaft, die durch Anwendung der Standards zur Etablierung der Technik beitragen könne, so Hermann Behrens. Zusätzlicher rechtlicher Regelungen oder neuer Gesetze bedürfe es hingegen laut Klaus M. Brisch nicht unbedingt: Die Technologie entwickle sich zu schnell und sei zu komplex, als dass dies mit neuen Gesetzen aufgefangen werden könne und müsse. Die Anpassung an bestehende Regelungen könne gelingen, solange man deren Besonderheiten bei der Anwendung beachte.

2. Panel:
2.1 Vortrag von Dr. Mike Shellabear, Director Product & Patent Management, EOS GmbH, Krailling/München
: „Relevanz von Patenten und Schutz von geistigem Eigentum, insb. von Konstruktionsdaten, in der Anwendung von AM-Technologien“
Dr. Mike Shellabear erläuterte die Funktionsweise der Laser-Sintering-Technologie und die damit erzielbaren technischen und wirtschaftlichen Vorteile anhand von Praxisbeispielen. Bedeutende technische Aspekte des Laser-Sintering seien durch bestehende Patente geschützt. Er arbeitete den Unterschied der Patentierung von Anlagen, Produkten und Applikationen heraus. In der Praxis würden viele Patente lediglich bestimmte technische Aspekte abdecken und daher in ihrem Schutzbereich eingeschränkt sein. Er beleuchtete die Produktpiraterie als relevantes Thema des Schutzes geistigen Eigentums und stellte Möglichkeiten des Schutzes geistigen Eigentums im Bereich der additiven Fertigung dar, die u.a. darin bestehen könnten, die zum Druck erforderlichen Konstruktionsdaten durch Verschlüsselungstechnologien nur eingeschränkten Kreisen zugänglich zu machen.

2.2 Vortrag von Michael Eichmann, geschäftsführender Gesellschafter der RTC Rapid Technologies GmbH Düsseldorf/Mettmann: „Industrielles 3D-Printing in Design und Engineering – Datenschutz in der Praxis“
Michael Eichmann ging zunächst auf verschiedene Datenquellen für STL-Dateien sowie Anwendungen im „3D-Printer“-Markt ein. Hier nannte er beispielhaft ein Spektrum von Anwendungs-, Funktions- und Kontrollmodellen über Urmodelle für Folgeverfahren bis hin zu Werkzeugen und Direktfertigung. Er erläuterte verschiedene Anlagen und Technologien für Multimaterialanwendungen. Michael Eichmann stellte sodann Aspekte rechtlichen Beratungsbedarfs aus praktischer Perspektive vor. Für die Industrie seien insbesondere vertragliche Fragen, Fragen des Urheberrechts, der Haftung und datenschutzrechtliche Aspekte relevant.
Als Praxisbeispiele nannte er urheberrechtliche Fragen beim Scan von Gehäusen für Modellautos, Rechtsprobleme bei der Mitbenutzung des Markennamens sowie Gewährleistungsfragen bei der Herstellung von Ersatzteilen mittels 3D-Druck und Haftungsprobleme im Hinblick auf Schäden, die von dem 3D-gedruckten Produkt ausgehen. Zudem wandte er sich mit persönlichkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken beim Scannen von Personen sowie bei Archivierung und Rekonstruktion von Zahnkränzen an die Juristen von DWF Germany.

2.3 Vortrag von Marco Müller-ter Jung, LL.M., Partner bei DWF Germany, Fachanwalt für Informationstechnologierecht: „Vom Patent bis Datenschutz – Der Schutz des geistigen Eigentums“
Marco Müller-ter Jung arbeitete zunächst heraus, unter welchen Voraussetzungen des Urheberrechts die Generierung mittels 3D-Scan oder die eigenhändige Herstellung der Druckvorlage von einem existierenden Objekt zulässig, aber auch rechtswidrig sein kann. Er wies darauf hin, dass rechtlich besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob und inwieweit das Vorbild urheberrechtlichen Werkschutz genießt.
Daran anschließend stellte Marco Müller-ter Jung dar, dass unter bestimmten Voraussetzungen die rechtmäßig hergestellte Druckvorlage selbst sowie Konstruktionsdaten geschützt sind, einerseits als Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art nach dem Urhebergesetz, andererseits nach dem Wettbewerbsrecht. Insbesondere eine vertragliche Absicherung könne zudem einen zusätzlichen Schutz von Konstruktionsdaten bieten. Des Weiteren wurden Ansprüche im Falle von Rechtsverletzungen, z. B. beim rechtswidrigen Upload der geschützten 3D-Druckvorlage in einem Internetportal, erörtert. Schließlich wurden rechtliche Überlegungen zum 3D-Druck selbst und zu der Herstellung eines Produktes im Lichte des geistigen Eigentums angestellt. Hier wies Marco Müller-ter Jung darauf hin, dass zumindest private Vervielfältigungen urheberrechtlich, aber vor allem auch patent-, design- und gebrauchsmusterrechtlich aufgrund gesetzlicher Privilegierungen juristisch vielfach kaum abwendbar sind.

2.4 Podiumsdiskussion

Die anschließende Diskussion behandelte zunächst eine Abgrenzung von 3D-Datei und
3D-Software und stellte sodann die Problematik des „Reverse Engineerings“ auch für den 3D-Druck zur Debatte. Insgesamt bedürften Unternehmen des Schutzes ihrer Rechte, um den dadurch bestehenden Wettbewerbsvorteil abzusichern. Gleichzeitig liege eine teilweise Unsicherheit zwischen dem Bestehen etwaiger Schutzrechte und einer möglichen Nutzungsfreiheit vor. Der Markt für Raubkopien sei auch im Bereich 3D-Druck auf dem Vormarsch, sodass es hier neuer Schutzkonzepte bedürfe.
Ferner wies Marco Müller-ter Jung darauf hin, dass der 3D-Scan des Bildnisses einer Person der Einwilligung bedürfe, da eine solche Handlung und die anschließende Verwertung des Bildnisses einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Postmortal und bei Personen der Zeitgeschichte könnten sich im Einzelfall aber Ausnahmen von der Einwilligungsbedürftigkeit ergeben.

3. Panel:
3.1 Vortrag von Mathias Plica, Geschäftsführer der All3DP GmbH, München: „Business Case: Der Nutzen von 3D-Druck für Konsumenten in aller Welt“

Mathias Plica berichtete, 3D-Druck sei noch eine erklärungsbedürftige Technologie, gleichzeitig bestünde bereits eine nutzerseitige Nachfrage nach Druck-Designs. Hier setze All3DP an, indem eine Content-Plattform und ein Marktplatz für Designs zur Verfügung gestellt würden, wobei Kunden auch eigene Druckvorlagen hochladen könnten. Auch für einen solchen „Mittler im Markt“ bestünden gleichwohl rechtliche Risiken, insbesondere aus Perspektive des Hostings sowie des Produkthaftungsrechts. Schwierig werde es insbesondere auch dann, wenn weder der Betreiber des Marktplatzes noch der ausführende Druckdienstleister im Rahmen der Auftragsabwicklung nähere Kenntnisse davon erlangen, welche Art von Produkt für den Kunden hergestellt wird. Insofern könne einerseits problematisch werden, ob dieses Produkt überhaupt hergestellt werden darf. Andererseits sei ein Einstehen für bestimmte Eigenschaften des Produktes in solchen Konstellationen nicht ohne weiteres zu gewährleisten.

3.2 Vortrag von Dr.-Ing. Dominik Rietzel, Rapid Technologies Center der BMW Group, verantwortlich für Projektmanagement Vorentwicklung Kunststoffe: „Einsatz additiver Fertigungstechniken in der industriellen Praxis“
Dr. Dominik Rietzel zeigte zunächst die Potenziale der additiven Fertigung in der Produktentwicklung eines Automobilherstellers auf. Er setzte Zeit- und Kostenvorteile ins Verhältnis zu den einzelnen Entwicklungsphasen. Insbesondere für den Einsatz von Prototypen und im Hinblick auf die Entwicklung zukünftiger Anwendungen sei der 3D-Druck interessant. Es bestünden aber noch viele offene Fragen und technische Herausforderungen, wie beispielsweise die Schaffung nachhaltiger Geschäftsmodelle, Qualitätssicherung und Produktsicherheit sowie rechtliche Implikationen. Zudem müsse ein Unternehmen wie BMW beobachten, wie die 3D-Druck-Technologie von Dritten genutzt wird, um Bauteile nachzubauen, die möglicherweise aufgrund der Verwendung anderer Materialien o.ä. zwar optisch baugleich aussehen können, aber nicht die erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards aufweisen.

3.3 Vortrag von Dr. Mathias Reif, Partner, DWF Germany: „(Vertragliche) Herausforderungen für das Unternehmen und den Vorstand/die Geschäftsführung bei der Beschränkung von Haftung“

Dr. Mathias Reif betonte, dass bei einer so neuartigen Technik das Gesetz oft nicht ausreichende Antworten gebe, weshalb ein besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung zu legen sei. Insbesondere die Rechte und Pflichten müssten konkret herausgearbeitet und der Vertragszweck sowie die vereinbarte Beschaffenheit klargestellt werden, um so gleichzeitig gewährleistungs- und haftungsrechtlich Klarheit zu schaffen. Insofern erläuterte er die mitunter schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen Kaufrecht und Werkvertragsrecht mit teilweise unterschiedlichen Rechtsfolgen, z. B. im Hinblick auf die werkvertragliche Abnahme.
Gewährleistungs- und Haftungsrisiken könnten durch eine entsprechende Vertragsgestaltung zumindest eingegrenzt und minimiert werden, auch wenn im Bereich des AGB-Rechts die Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Beispielsweise bei „Print on demand“-Geschäftsmodellen müssten Haftungsfragen vertraglich im Vorfeld geregelt werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Reichweite einer Schadensersatzhaftung. Denn diese könne nicht nur ein mangelhaftes, 3D-gedrucktes Produkt selbst erfassen, sondern sich auch auf sog. Mangelfolgeschäden erstrecken.

3.4 Podiumsdiskussion
In der folgenden Fragerunde wurde die Bedeutung der Haftung diskutiert. Gerade für Hersteller ist die Frage der Verantwortlichkeit schwer kalkulierbar. Zugleich müssen wirksame Mechanismen für einen Plagiatsschutz etabliert werden. Hier bestünden viele offene Fragen. Hinsichtlich des Marktes wurde prognostiziert, dass dieser ein klarer Wachstumsmarkt sei und er noch anziehen werde, wenn verschiedene Initiativen zusammengeführt würden. Haftungsaspekte seien mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln. Hierfür bedürfe es jedoch zunächst einer genauen Klärung der Prozess- und Vertragskette, um die einzelnen Verantwortlichkeiten und ihre Pflichten zu bestimmen.
Problematisch werde es, wenn die Risiken eines Auftrages gegenüber der Wirtschaftlichkeit nicht mehr auf Anhieb eingeschätzt werden könnten. Ein Vorschlag war, an den einzelnen Stellen der Lieferkette Kontrollmechanismen einzubauen, um dem Auseinanderfallen von Automatisierung und rechtlicher Absicherung vorzubeugen. Hier handele es sich aufgrund der Neuheit der Technologie um einen Lernvorgang, anhand dessen die Prozesse Stück für Stück angepasst werden könnten.

4. Panel:
4.1 Vortrag von Dr. Friedhelm Gillessen, Abteilungsleiter des Projektträgers im DLR für IKT-Strategien und EU-Synergien des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V., Köln: „Förderstrategien: EU-Förderprogramme unter ‚Horizon 2020‘“

Dr. Friedhelm Gillessen stellte Schwerpunkte und Förderquoten des neuen Förderprogramms der EU-Kommission unter „Horizon 2020“ vor und betonte die führende Rolle der Industrie im Gesamtplan. Insbesondere der Bereich „Fabrik der Zukunft“ biete attraktive Ansatzpunkte für eine Förderung. Das IKT-Arbeitsprogramm 2016/17 starte im Dezember 2015 mit einer zweijährigen Laufzeit und einem Gesamtbudget von ca. 1,5 Milliarden Euro bei 13 Themenbereichen mit 58 Unternehmen. Hierzu existieren im Bereich der Fabrik der Zukunft die Themen „Digital Automation – 2016“, „ICT Innovation for Manufacturing SMEs – 2017“ und „Photonic Laser-based Production – 2016“. Dr. Friedhelm Gillessen schloss seinen Vortrag mit Tipps und Hinweisen für Antragsteller ab und wies darauf hin, dass seine Abteilung als nationale Kontaktstelle IKT deutsche Antragsteller bei der Antragstellung berate und bei der Projektdurchführung unterstütze.

4.2 Michael Falter, Partner, DWF Germany: „Fragen der Rechtsdurchsetzung sowie ethische und gesellschaftspolitische Aspekte zu einer revolutionären Technik“

3D-Druck als revolutionäre Technologie könne eine tiefgreifende Veränderung der Produktionsprozesse zur Folge haben, was letztlich Treiber für eine gesellschaftliche Veränderung sei. Michael Falter stellte die These auf, dass 3-D-Druck das Verhältnis von Arbeit zum Produkt verändere. Denn das Produkt sei nicht mehr die Vergegenständlichung von Arbeitszeit, sondern die automatisierte Vergegenständlichung eines Gedankens, die jederzeit und an jedem Ort beliebig oft wiederholt werden kann. Dies wirke sich gleichzeitig auf die Rechtsdurchsetzung aus: Das Recht an einer Sache trete hinter das in der Sache verkörperte geistige Eigentum zurück, weshalb der Akzeptanz des geistigen Eigentums beim 3D-Druck besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Dies erschwere gleichzeitig die faktische Rechtsdurchsetzung insbesondere im internationalen Kontext, weshalb beispielsweise internationale Standards zum Schutz geistigen Eigentums vereinheitlicht und alternative Vergütungsmodelle diskutiert werden müssten.

4.3 Podiumsdiskussion
Die darauf folgende Diskussionsrunde ergab, dass 3D-Druck in europäischen Forschungsprojekten bisher eine eher untergeordnete Rolle spiele. Ebenfalls wurde auch hier hervorgehoben, dass die bestehende Gesetzeslage die neusten Entwicklungen zwar nicht gänzlich widerspiegelt. Gleichwohl bedürfe es keines gänzlich neuen Ansatzes: Bekannte Konzepte müssten lediglich den Besonderheiten neuer Technologien angepasst werden.

5. Schlussworte

Zum Abschluss der Veranstaltung betonte Prof. Dr. Witt, dass es sich soweit ersichtlich um die erste Veranstaltung gehandelt habe, bei der schwerpunktmäßig die rechtlichen Aspekte des 3D-Drucks beleuchtet wurden. Ebenso wie Klaus M. Brisch stellte er abschließend fest, dass dies genau der richtige Zeitpunkt dafür war, viele offene Fragen gestellt wurden und es nun gilt, diese in der Zukunft vertieft zu bearbeiten – beispielsweise auf den Folgeveranstaltungen von BridgehouseLaw, die den Themenkomplex auch in Zukunft vertiefen werden.

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