Home 3D-Scanner 3D Scanner vor Gericht – Artec vs. Thor3D

3D Scanner vor Gericht – Artec vs. Thor3D

Wegen potentiellen Patentrecht-Verletzungen an Artec´s Erfindungen wurde bei der Vorstellung des Thor3D Scanners bei der Euromold 2015 der Prototyp des Scanners und Laptops konfisziert.

Nun hat das Unternehmen Thor3D in einer Pressemeldung verkündet komplett von den Vorwürfen freigesprochen worden zu sein. Das Unternehmen wurde zwar in einigen Punkten freigesprochen, die Anklage bleibt jedoch bestehen.

Wir haben Anastasia Khaytul, Chief Legal Officer von Artec 3D, um eine offizielle Stellungnahme gebeten:

Im vergangenen Jahr hatte Artec Klage gegen die Firma Thor 3D wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte eingereicht. Im Rahmen der Beweisaufnahme ordnete das Düsseldorfer Landgericht die unabhängige Begutachtung eines Thor 3D-Scanners an. Der Staatsanwalt konfiszierte daraufhin am Messestand der Firma auf der in Düsseldorf stattfindenden Messe Euromold einen Thor 3D-Scanner.

Wie erwartet kam der vom Landgericht bestellte Gutachter zu folgendem Schluss:

„Es ist mit größter Sicherheit davon auszugehen, dass die Software „Studio 3D” des Beklagten [d. h. ID-WISE/THOR 3D], die auf den Notebooks und Datenträgern am Messestand gefunden wurde, zu 95 % aus binärem Code besteht, der anhand eines Quellcodes erstellt wurde, der mit dem Quellcode der Software „Artec Studio“ des Klägers [d. h. Artec Europe S.a.r.l.] fast vollkommen identisch ist (ohne Standardkomponenten von Drittanbietern).“

In der Zwischenzeit wurden einige der im Berufungsverfahren ergangenen Gerichtsbeschlüsse wieder aufgehoben, doch in der Sache stellte das Düsseldorfer Berufungsgericht die Ergebnisse des Gutachters nicht infrage.

Unserer Kenntnis nach hat das Düsseldorfer Gericht Thor 3D noch nicht gestattet, den konfiszierten Scanner wieder an sich zu nehmen. Die Rückgabe des Scanners unterliegt jedoch dem Beweissicherungsbeschluss des US-Bezirksgerichts Northern District of California. Dieser besagt, dass der Scanner im Besitz der Anwälte bleiben muss und ohne Gerichtsbeschluss weder modifiziert noch an Dritte herausgegeben werden darf.

Artec geht per Gerichtsverfahren in Luxemburg und den USA entschlossen gegen die Mitarbeiter von Thor 3D vor und beabsichtigt, den Thor 3D-Scanner dabei als Beweismittel zu verwenden.

Ob Thor3D wirklich komplett von den Vorwürfen freigesprochen wird und wann das Ende des Patentstreits in Sicht ist, ist zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar.

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