Home Trends & Visionen 3D-Druck: EU Parlament untersucht Regelungen zu geistigem Eigentum und zivilrechtliche Haftungsfragen

3D-Druck: EU Parlament untersucht Regelungen zu geistigem Eigentum und zivilrechtliche Haftungsfragen

Laut einem kürzlich veröffentlichten Arbeitsbericht hat sich der Rechtsausschuss (JURI) des Europäische Parlaments den Themen geistiges Eigentum und zivilrechtliche Haftung in Zusammenhang mit 3D-Druck gewidmet. Einer Erweiterung bestehender Rechtsvorschriften in dem Zusammenhang steht man derzeit jedoch noch zurückhaltend gegenüber, um das Innovationspotenzial der Technologie nicht im Keim zu ersticken.

Die EU hat das Thema 3D-Druck zu einem ihrer Schwerpunktbereiche in der Technologie erhoben. In dem aktuellen Bericht des Rechtsausschusses werden zahlreiche Vorteile der 3D-Drucktechnologie unterstrichen, darunter der damit verbundenen industrielle Wandel als Hauptfaktor. Laut dem Wirtschafts- und Sozialausschuss könnte die digitale Revolution zusammen mit innovativen Fertigungslösungen die Produktion aus Niedriglohnländern zurück nach Europa holen und so ein nachhaltiges Wachstum erzielen sowie Innovation vorantreiben.

Jedoch bringt die Additive Fertigung auch einige Risiken mit sich, speziell in den Bereichen Schutz von geistigem Eigentum und zivilrechtlicher Haftung.

“Da das herzustellende Objekt digital konstruiert wird, gibt es unzählige Möglichkeiten zur Modifikation. Die Tatsache, dass diese neue Technologie digitale und physische Aspekte vereint, verändert auch die Produktionskette: Die Online-Verfügbarkeit von Dateien läutet die Innovation durch öffentliche Gestaltung ein, da Open-Source-Dateien frei geändert, verbessert und individuell angepasst werden können.”

Bei der Frage des geistigen Eigentums kann zwischen Privatgebrauch und kommerzieller Nutzung unterschieden werden. Bislang sieht man einem Bericht zufolge keine bedeutenden Auswirkungen auf das Copyright. Eine 3D-Datei kann als Werk gesehen und als solches geschützt werden. Kurz- oder mittelfristig wird man sich jedoch genauer mit dem Thema auseinandersetzen müssen.

Die Haftpflicht für Waren, die additive gefertigt wurden, sowie für Schäden resultierend aus einer fehlerhaften Datei ist derzeit auch aus Konsumentensicht durch bestehende Regelungen abgedeckt. Jedoch hat sich die Kommission aufgrund der Entwicklung im Bereich 3D-Druck zu einer Überprüfung entschlossen, um festzustellen ob diese auch die aktuellen Anforderungen abdecken. Erste Ergebnisse werden bereits Ende 2017 vorliegen.

Generell wird die zivile Haftung über nationale Gesetze geregelt. Die EU-Gesetzgebung ist auf spezifische Regelungen bei defekten Produkten limitiert. Ob jedoch ein 3D-Drucker-Hersteller einer höheren Haftung ausgesetzt sein soll als ein Hersteller von anderen Maschinen und Werkzeugen, mit denen sich Objekte herstellen lassen, wird noch untersucht.

Eine der möglichen Lösungen hinsichtlich Copyright und Haftung wäre eine globale Datenbank von 3D-druckbaren Objekten, um die Reproduktion von urheberrechtlich geschützten 3D-Objekten kontrollieren zu können. Weiters könnte ein legales Limit für Privatkopien von 3D-Objekten eingeführt oder auch eine Steuer zur Kompensation von geschädigten Urhebern eingehoben werden.

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