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Produkthaftung bei Produkten aus dem 3D-Drucker

Nora Freeman Engstrom von der Stanford University hat in einer Forschungsarbeit, die in der University of Pennsylvania Law Review publiziert wurde, die Frage der Produkthaftung bei Produkten aus dem 3D-Drucker aufgeworfen.

Derzeit weiß ein Kunde an wem er eine Klage richten kann, wenn er durch ein Produkt gefährdet wird. Der Hersteller des Produkts und auch der Verkäufer sind klar definiert. Wie sieht es jedoch bei 3D-Drucker aus? Die Geräte werden günstiger und besser. Dadurch wird es immer leichter möglich komplexe Produkte zu drucken. Diese Produkte können defekte aufweisen, welche dem Konsumenten schaden zufügen können.

In den meisten Fällen gäbe es nach derzeitiger Rechtsauffassung in den USA keinen der dafür haften würde. Wenn das Produkt nicht von einem kommerziellen Anbieter gedruckt, sondern selbst bzw. von einem Hobby-Drucker erzeugt wird gelten nicht die strengen Produkthaftungsgesetze. Genauso ist es ziemlich aussichtslos den 3D-Drucker-Hersteller oder den Designer des Modells zu verklagen.

Die Rechtslage wird in anderen Ländern ähnlich sein. Aus diesem Grund muss man zukünftig darüber nachdenken wie man Konsumenten absichern kann. Jede technische Revolution hat bisher auch eine Anpassung der Gesetze verursacht. Im Fall des 3D-Drucks wird es nicht anders sein.

Stanford Scholar Suggests 3-D Printers May Circumvent Current Liability Law
Gastbeitrag: David Gotsch
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Bildquelle: Wikimedia Commons

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