ASTM International Additive Manufacturing Committee veröffentlicht zwei neue Standards

Die ASTM International ist eine internationale Standardisierungsorganisation mit Sitz in den USA. Sie veröffentlicht technische Standards für Waren und Dienstleistungen und gehört zu den wichtigsten Organisationen in diesem Bereich. Der Ausschuss für additive Fertigung der ASTM International hat jetzt zwei neue Normen entwickelt, die sich mit der Qualität von Pulvern bzw. Teilen für die Luftfahrt befassen.

Bei der ersten vom Ausschuss entwickelten Norm (F3571) handelt es sich um einen Leitfaden für Metallpulver-Rohstoffe, der Herstellern bei der Qualitätskontrolle und der Beurteilung, ob Pulverchargen innerhalb der Spezifikationsgrenzen liegen, helfen soll.

ASTM-Mitglied Terry Stauffer erklärt, dass in dem Leitfaden beschrieben wird, wie die Qualität des Ausgangsmaterials durch Messung der Menge der unregelmäßig geformten Pulverpartikel charakterisiert werden kann.

“Der Anteil dieser ungünstigen, nicht kugelförmigen Partikel wirkt sich auf die Fließfähigkeit und Verteilbarkeit des Ausgangsmaterials sowie auf die mechanischen Eigenschaften der fertigen Metallpulverteile aus”, so Stauffer.

Die zweite Norm (F3572) bietet ein Klassifizierungsschema für Teile, das als einheitlicher Risikomaßstab für additiv hergestellte Teile in der Luftfahrt dienen kann. Laut Chul Park, Mitglied von ASTM International und stellvertretender Vorsitzender von F42, könnte dies für Prozesse wie die Inspektion, Prüfung und Qualifizierung dieser Teile von Nutzen sein.

“Es ist wichtig, das mit der AM-Nutzung verbundene Risiko zu verstehen, indem man die Folgen von Fehlern, einschließlich des Verlusts der beabsichtigten Funktion, kennt”, sagt Park. “Diese Informationen können bei der Einführung konsistenter Prozesse in Bezug auf eine definierte Risikoskala von Nutzen sein.”

Park merkt an, dass die weitere Entwicklung und Beteiligung an dieser Norm dazu beitragen kann, die Einführung der AM-Technologie zu beschleunigen.

Beide Normen beziehen sich auf das Ziel Nr. 9 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in Bezug auf widerstandsfähige Infrastruktur, nachhaltige Industrialisierung und Innovation.

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