Erneute Diskussion um Waffen aus dem 3D-Drucker

Bereits im März haben wir auf das heikle Thema Waffen aus dem 3D-Drucker aufmerksam gemacht und über die Entwicklungen in diesem Bereich berichtet. In diesem Fall war es denkbar mit einem 3D-Drucker Waffen zu produzieren die weder irgendwo registriert sind noch sonst einer staatlichen Kontrolle unterliegen.

Nun führt dieses Thema durch eine weitere Veröffentlichung erneut zu Diskussionen. Ein weiterer User der 3D-Modell Tauschbörse Thingiverse hat zwei essentielle Teile einer AR-15 Maschinenpistole veröffentlicht. So wurden die druckbaren 3D-Modelle eines Mittelteils und eines Magazins der genannten Waffe zum Download angeboten. Obwohl bereits in der Vergangenheit Teile von Waffen veröffentlicht wurden, unterscheidet sich dies durch ein rechtlich relevantes Detail.

Nach amerikanischen Gesetz ist das Kaufen von Waffen-Einzelteilen nicht meldepflichtig. Lediglich der jeweils zentrale Teil einer Waffe unterliegt dem Waffengesetz. Mit den nun veröffentlichten Modell, ein Mittelteils der AR-15 Maschinenpistole, wurde jedoch ein solcher zentraler Teil zum Download angeboten.

Obwohl diese zentralen Elemente einer Waffe normalerweise aus Metall hergestellt werden, ist es dennoch denkbar auch eine funktionsfähige Waffe aus Kunststoff zu Drucken.
Die Rechtslage auf diesem Gebiet ist allerdings nicht für solche Fälle vorbereitet. Obwohl Makerbot nicht die Veröffentlichung von Waffenteilen auf der Plattform Thingiverse wünscht, fühlt sich Bre Pettis rechtlich auf der sicheren Seite. In einem Interview betont er, dass eine solche Veröffentlichung zwar nicht gewünscht wird, aber es von Seiten Thingiverse nicht ohne rechtliche Grundlage reguliert werden kann.

Ähnlich wie bei den großteils ungeklärten Patent Fragen, könnten 3D-Drucker in Zukunft eine weitere Debatte mit einer Änderung von Gesetzen im Waffen Bereich auslösen.

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(c) Bild: Screenshot von thingiverse.com