Gericht stoppt Veröffentlichung von 3D-gedruckte Waffe

Kurz vor der geplanten Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern hat ein US-Bundesgericht das Vorhaben am Dienstagabend gestoppt.

Seit 2012 kämpft Cody Wilson mit seiner Organisation Defense Distributed Baupläne für eine 3D-gedruckte Waffe zu publizieren. Nachdem er laut staatlichen Stellen gegen die US-Waffenexportgesetze mit Veröffentlichung verstieß, klagte Wilson. Im Juni konnte er eine außergerichtliche Einigung erzielen, welche eine Veröffentlichung am 1. August 2018 legalisiert hätte.

Neben Protesten von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen, klagte der Generalstaatsanwalt Washingtons gegen die Veröffentlichung vor einem Gericht in Seattle.

Einen Tag vor der Veröffentlichung der 3D-Modell-Daten erließ das US-Bundesgericht in Seattle eine einstweilige Verfügung gegen die legale Verbreitung der Baupläne. Das bestätigte das Büro des Generalstaatsanwalts auf Twitter:

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Somit ist einstweilen weiterhin in den USA verboten Pläne von 3D-gedruckten Waffen zu veröffentlichen. Man verstößt dabei gegen den “Undetectable Firearms Act”. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1988, welches unter der Regierungszeit von Ronald Reagan verabschiedet wurde, verbietet die Herstellung, den Verkauf, den Import, den Versand, die Lieferung, den Besitz, die Übertragung und den Erhalt von Waffen, die mit Metalldetektoren einer Sicherheitskontrolle nicht erkannt werden können.

Selbst Donald Trump äußerte sich am 31. Juli 2018 kritisch zu den Veröffentlichungen der Pläne:

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Der Staatsanwalt Bob Ferguson äußerte sich auch bei Twitter zu diesem Fall:

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