Desktop Metal erzielt einstweilige Verfügung gegen SprintRay in Patentverletzungsklage (Update)

Der industrielle 3D-Druckerhersteller EnvisionTec, welcher im Januar 2021 von Desktop Metal für 300 Millionen US-Dollar übernommen wurde, hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen SprintRay erwirkt.

In dem Verfügungsverfahren aufgrund Patentverletzung zwischen SprintRay Europe GmbH und EnvisionTec vor dem LG/OLG Hamburg geht es um Details der Ausgestaltung des Resintanks der Drucker Pro55 und Pro95. Das in dem Verfahren ergangene Urteil des LG Hamburg betrifft nur SprintRay Europe GmbH und nicht die Kunden von SprintRay unmittelbar, die derzeit die Drucker weiter ohne Probleme nutzen können.

Das Urteil des LG Hamburg ist in einem vorläufigen Verfügungsverfahren ergangen, gegen das SprintRay mittlerweile Berufung eingelegt hat und welches daher nicht rechtskräftig ist. Das Urteil des LG Hamburg ist damit keine endgültige Entscheidung.

Desktop Health CEO Michael Jafar zeigte sich von der Entscheidung zufrieden: „Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Sie bestätigt, dass die Druckermodelle Pro 95 und Pro 55 von SprintRay das patentierte Schichttrennungsverfahren von EnvisionTEC verletzen. Desktop Metals Engagement in der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Hardware, Software und Materialwissenschaft hat zu über 650 erteilten Patenten und anhängigen Patentanmeldungen weltweit geführt, die wir mit Nachdruck durchsetzen werden.“

SprintRay erklärte, dass die betroffenen Patente gegen Ende des ersten Quartals 2022 auslaufen und das Unternehmen zwischenzeitlich alternative Resintanks entwickelt hat, die mittlerweile in den Produkten der Drucker Pro55 und Pro95 verwendet werden und bei Bedarf auch in älteren Produkten ausgetauscht werden können.

(Der Artikel wurde mit Reaktionen von SprintRay am 11. Februar 2022 aktualisiert)