Österreichische Förderpakete unterstützen Investitionen in den 3D-Druck

Im Zuge der Corona-Krise fördern die österreichische Bundesregierung und das Land Niederösterreich Investitionen in den 3-D-Druck. Anträge werden derzeit noch entgegengenommen.

Um die österreichische Wirtschaft im Zuge der COVID-19-Krise zu unterstützen und einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen zu schaffen, hat die österreichische Bundesregierung sowie das Land Niederösterreich zwei Förderpakete geschnürt, die Investitionen in den 3-D-Druck fördern und derzeit noch für weitere Einreichungen offenstehen.

Die Flexibilität sowie die zur Verfügung stehende Materialvielfalt machen die additive Fertigung zu einer idealen Technologie für die Digitalisierung eines Unternehmens. Der 3-D-Druck ermöglicht nicht nur eine rasche und flexible Reaktion auf geänderte Herausforderungen, sondern erlaubt auch eine regionale und unabhängige Produktion – Eigenschaften, die in einer zunehmend dynamischen Wirtschaft auch Abseits von Krisen immer wichtiger werden.

3-D-Drucktechnologien und das Förderprogramm aws Investitionsprämie sowie das Förderpaket digi4KMU leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort Österreich.

14 % mit der aws Investitionsprämie: Einreichfrist ist der 28. Februar 2021

Die aws Investitionsprämie fördert Investitionen üblicherweise mit 7 % in Form eines steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit – worunter auch die additive Fertigung fällt, werden jedoch mit 14 % unterstützt.

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit einer Investitionsuntergrenze von netto EUR 5.000. Diese Untergrenze setzt sich dabei aus dem Gesamtbetrag aller Investitionen pro Förderungsantrag zusammen und ermöglicht damit auch das Zusammenrechnen kleinerer Investitionen (inklusiver geringwertige Wirtschaftsgüter). Antragsberechtigt sind alle österreichischen Unternehmen unabhängig von ihrer Branche. Die Obergrenze des Programms wurde ursprünglich auf EUR 50 Millionen festgesetzt, das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort kündigte jedoch im Bedarfsfall eine Aufstockung der Mittel auf bis zu 1 Milliarde Euro an. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen. Mit diesen Investitionen in zukunftsweisenden Technologien unterstreicht die österreichische Bundesregierung ihr hohes Engagement in der Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft.

50 % mit dem Förderpaket digi4KMU: Einreichfrist ist der 31. Oktober 2020

Auch das Land Niederösterreich illustriert seine weitsichtige Wirtschaftsstrategie und unterstützt im Zuge des Förderpakets digi4KMU – digi investition die Digitalisierung in der Produktion sowie die Einführung neuer Produktionstechnologien. Der 3-D-Druck wird in der Ausschreibung dabei speziell als förderungswürdig unterstrichen. Gefördert werden Investitionen bis maximal € 50.000,00 mit einem Zuschuss von bis zu 50 %. Für die nach Zuschussgewährung verbleibenden Kosten kann des Weiteren eine NÖBEG Haftung in Höhe von 80 % des Bankkredites bis maximal € 100.000,00 beantragt werden. Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Niederösterreich. Interessierte Unternehmen sollten sich jedoch beeilen, da die Einreichfrist mit 31.Oktober 2020 endet.

Der Artikel basiert auf einer Pressmeldung von AM-Austria.