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US-Regierung ändert Regeln für 3D-gedruckte Waffen

Der 3D-Druck hat viele Anwendungsbereiche, darunter zählen auch Waffen oder deren Bauteile. Obwohl dieser Markt schon seit geraumer Zeit existiert, gibt es in einigen Ländern dennoch kein genaues Gesetzeswerk, das den Gebrauch oder die Beschaffung solcher 3D-gedruckten Waffen regelt. So auch in den USA.

Nach neulichen gesetzlichen Änderungen lässt sich hier jedoch eine Trendwende beobachten. Dies hätte natürlich auch Auswirkungen auf den gesamten Markt 3D-gedruckter Waffen.

Mit Problemen behaftet

3D-gedruckte Waffen exisitieren vermutlich schon so lange, wie der 3D-Druck selbst. Seit der ersten Waffe, die von einigen Bastlern gedruckt wurde, haben die Entwürde einen deutlichen Fortschritt gemacht.

Anfangs gab es eine bachtliche Gefahr, dass die Waffe sich gegen den Anwender selbst richtet, oder im besten Fall keinen Schuss abgibt. Dennoch entwickelten sich die Entwürfe so weit, dass nun tatsächlich funktionstüchtige Waffen gedruckt werden könnten. Dies war auch möglich wegen der lockeren Gesetze zu 3D-gedruckten Waffen in den USA.

Hier wurden Waffen als eine bestimmte Ansammlung von Teilen definiert, wobei ein bestimmtes Bauteil eine Seriennummer aufweisen muss. Dieser “Receiver” sollte die Versicherung sein, dass alle Waffen registriert sind, und auch aufgespürt werden können.

Ersatzteile einfach 3D-drucken

Nun hatte das US Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms (ATF) aber nciht damit gerechnet, dass man diese Schlüsselkomponenten auch unabhängig von der Seriennummer herstellen kann. Ein Weg wäre hier der 3D-Druck.

Nachdem dieses gesetzliche Schlupfloch gefunden wurde, gab es immer mehr Angebote zu “Waffenbausätzen”, bei denen alle Teile, außer besagtem Receiver, enthalten waren. Dieses konnte man sich bekanntlich anderwaltig beschaffen.

Der folgende Boom an “Geisterwaffen”, also nicht registrierten Waffen, lässt sich nciht klarerweise nicht genau bemessen. Beunruhigend ist jedoch, dass die Käufer solcher Sets meist eine kriminelle Vorgeschichte haben, weshalb sie nicht auf legalem Weg an eine Waffe kommen würden.

Gesetzliche Änderungen

Zur Eindämmung solcher Geisterwaffen hat die US-Regierung nun eine Gesetzesänderung vorgenommen, die gegen deren Verbreitung vorgehen sollen.

Künftig müssen auch Waffenbausätze mit einer Seriennummer versehen werden, was sie Rückverfolgbar macht, und ihnen damit ihrne “Geister”-Status abnimmt. So wird zwar niemand abgehalten sich Waffenteile zu drucken, diese haben dann aber auch eine offizielle Herkunft und einen offiziellen Besitzer.

In einem Bericht des Guardian erklärte der stellvertretende Chefsyndikus des Giffords Law Center, David Pucino: “[Geisterwaffen] eignen sich perfekt für Waffenhändler, um sie auf den illegalen Markt zu bringen, da sie leichter und zu niedrigeren Preisen erhältlich sind. Die einzigen, die von dieser Regelung betroffen sind, sind diejenigen, die mit ihnen handeln wollen, aber aufgrund ihrer Vorstrafen nicht in einen Waffenladen gehen und eine bekommen können.”

Eine weitere Folge dieser Gesetzesänderung ist die Kennzeichnung der Hersteller von Waffenbausätzen als Waffenhersteller. Die Änderungen beziehen sich also nicht direkt auf die Käufer solcher Waffen, aber auf deren Hersteller und den Status der produzierten Waffen als Geisterwaffen.

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