Home 3D Modelle Ist dein geistiges Eigentum auf Thingiverse und Co sicher? – Update

Ist dein geistiges Eigentum auf Thingiverse und Co sicher? – Update

Im Moment gibt es eine Kontroverse über Daten die auf Thingiverse veröffentlicht wurden und von einem Händler über eBay als 3D Drucke verkauft werden – nun hat auch MakerBot reagiert.

25. Februar 2016 – Louise Driggers aus Texas hat einen Verkäufer auf eBay gefunden, der unter anderem von ihr erstellte 3D Daten als 3D Drucke verkauft. Dieser Verkäufer bietet Ausdrucke von über 2.000 Designs direkt von Thingiverse an. Diese hat er noch nicht einmal selbst ausgedruckt und verwendet sogar ausschließlich die Bilder welche auf Thingiverse veröffentlicht wurden.

Wenn man bei Thingiverse eine eigene Kreation hochlädt kann man selbst wählen, unter welche Creative Commons (CC) Lizenz man dies machen möchte. Man kann zum Beispiel wählen, dass das 3D Model auf keinen Fall für kommerziellen Nutzen verwendet werden darf oder (nicht) abgeändert werden darf. Die meisten der “gestohlenen” 2.000 Modelle sind nicht für die kommerzielle Nutzung ausgelegt. Der Händler verdient also mit dem Design von Louise etwas ohne ihre Zustimmung und ohne ihr etwas vom Gewinn zu überlassen.

Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen hat Louise das Design eines traurigen Smilies veröffentlicht und ihren Fall geschildert. Sie kontaktierte sogar den eBay Händler und wies ihn auf ihre Rechte hin. Von ihm kam eine automatisierte Antwort:

“When you uploaded your items onto Thingiverse for mass distribution, you lost all rights to them whatsoever. They entered what is known in the legal world as “public domain”.
The single exception to public domain rules are “original works of art”.
No court in the USA has yet ruled a CAD model an original work or art.
Therefore, you have no right to exclude others from utilizing the CAD models you have uploaded.
Furthermore, if in the future we do get a precedent in the USA for establishing CAD models as “original works of art”, we would still likely be just fine as we are not re-selling your CAD models, but rather “transformative” adaptions of them in the form of 3D printed objects.

SFE
P.S. When you created these CAD files, did you really want to limit the amount of people who could enjoy them to the 0.01% of the USA with a 3D Printer? 100% of America can purchase the items from us at a reasonable cost and enjoy them-creating made in the USA jobs in the process as well. Furthermore, if you hate the idea of people profiteering from your work, you may want to take it up with Makerbot/Stratasys who only hosts Thingiverse for AD revenue, to sell more 3D printers.”

In diesem Fall sprechen wir von einem Händler aus den USA und einer Künstlerin aus den USA, deshalb ist der Fall zumindest nach der ersten Betrachtung komplett nach US-amerikanischem Recht zu behandeln; ich bin darin definitiv kein Spezialist. Aber der Händler erwähnt das die Designs nach der Veröffentlichung im Internet unter die “Public Domain” fallen und dass CAD Datein, also 3D Modelle, noch nie von einem (US-amerikanischen) Gericht als “Original Works of Art” klassifiziert wurden.

In einem Blog Eintrag meldet sich auch Michael Weinberg von Shapeways und President der Open Source Hardware Association zu Wort. Der Jurist erklärt das Copyright eines CAD Files so. Eine Datein ist zwar insofern nicht geschützt, jedoch unterliegt das Model dem Copyright. Das heißt auch, wenn man einen 3D Scan von einem geschützten Objekt macht und in einer CAD Datei speichert ist das Objekt und das Model des Objekts weiterhin geschützt. So ist in dem Fall von Louise und den anderen Betroffenen ihr Design geschützt.

Auch die von dem eBay Händler verwendeten Fotos sind auf Thingiverse durch das Copyright geschützt. Es gibt noch die Unterscheidung, ob das Bild auf Thingiverse unter die selbe CC Lizenz gestellt ist wie das dazugehörige Model oder nicht. Wenn es CC entspricht kann eine Partei das Foto unter den Vorraussetzung der Einhaltung der Lizenz nutzen. Wenn das Foto nicht nach CC lizenziert ist darf eine dritte Partei das Foto gar nicht nutzen (fällt unter Fair Use). Beide Varianten treffen nicht auf den eBay Händler zu.

Gestern hat sich auch MakerBot, der Betreiber hinter Thingiverse, zu dem Fall gemeldet.

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Die Juristen des Herstellers werden dem Fall nachgehen und forschen gerade an den exakten Umständen.

While we are still investigating the exact circumstances, we want to emphasize that MakerBot views violations of our community members’ rights with the utmost seriousness. We firmly oppose this kind of use of our talented community’s creations. To put it simply, we see such violations as a direct attack on the very goal of Thingiverse and the Creative Commons (CC) framework. Because there has been some misinformation being disseminated as part of the discussion, we wanted to take this opportunity to clarify how Thingiverse works and the rights that you as Thingiverse users have when using our platform.

Außerdem gibt MakerBot klar zur Meldung, dass Thingiverse für das Teilen von kreative Arbeiten erstellt wurde und dass der Künstler/Ersteller selbst die Umstände der Lizenz wählen kann unter welcher die Daten zugänglich sein sollen. Da Thingiverse nicht im Besitz der Designs ist kann das Unternehmen nur limitiert reagieren, jedoch sollen die Betroffenen eBay kontaktieren, da der Verkauf von den “gestohlenen” Designs gegen deren Richtlinien verstößt.

01. März 2016 – Update: Andere Plattformen reagieren auf Louise´s Fall

MyMiniFactroy und Cults reagieren auf den Vorfall mit den, ohne Erlaubnis der Ersteller, verwendeten 3D Designs von Thingiverse.

Die Plattform Cults hat eine Nachricht an alle registrierten Designer geschickt, um auf diesen Vorfall aufmerksam zu machen. Darin beteuern sie diesen Fall und verweisen auf ihre Gepflogenheiten. Bei Cults können 3D Designs nur von registrierten Nutzern heruntergeladen werden. Diese müsse bei der Registrierung die Terms and Conditions (AGBs) von Cults akzeptieren. So soll dem Verstoß, gegen unrechtmäßige Nutzung, vorgebeugt werden. Weiters durchsucht das Team von Cults das Internet, um solche Vorfälle zu entdecken.

MyMiniFactory geht hier einen anderen Weg. Die Plattform verkündet eine neue Funktion. Und zwar ermöglicht diese Funktion den verwendeten Usernamen und einen Kurzlink, automatisch auf dem 3D Modell zu platzieren. Damit soll ein gewisses Branding beim 3D Drucken der Modelle entstehen.

Our users now have the option to stamp their designs with their MyMiniFactory username and shortened link to the object page, meaning that regardless of who 3D prints their creations, their printed objects will be “signed” and attribution will be maintained. This ties into our ongoing commitment to openness and independence, while at the same time giving our designers peace of mind that sharing their work publicly does not mean that they are relinquishing ownership.

Diese Neuerung teilt MyMiniFactory in einem Blogpost mit.

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