Home Forschung & Bildung TU Darmstadt: 3D-gedruckte Hologramme als Produktschutz

TU Darmstadt: 3D-gedruckte Hologramme als Produktschutz

Die TU Darmstadt stellt in einem Beitrag Daniel Laumann, Doktorand am Institut für Druckmaschinen und Druckverfahren der TU Darmstadt, vor, der eine Methode entwickelt hat, wie man 3D-gedruckte Objekte mit Hologrammen versehen kann. Die Hologramme dienen als Produktschutz und sind wie die, die auf Geldscheinen und Ausweisen verwendet werden, fälschungssicher.

Der Ingenieur für Maschinenbau entdeckte gemeinsam mit seiner Doktorandenkollegin Heike Gute, wie mittels 3D-Druck hergestellte Objekte mit einem Hologramm versehen werden können. Mit einem herkömmlichen 3D-Drucker – in Laumanns Fall Marke Eigenbau – „prägt“ er Hologramme in kleinste Kunststoff-Leichtbauteile, auf denen ein Labelcode oder ein Aufkleber normalerweise keinen Platz finden:

„Die Hologramme dienen als Produktschutz, um den Hersteller der Bauteile nachvollziehbar machen zu können,“ erklärt der 27-Jährige. Im Flugzeugbau beispielsweise sei das gesetzlich vorgeschrieben. „Das Prinzip ist das Gleiche wie bei unseren Personalausweisen oder bei den Geldscheinen. Auch die sind mit sogenannten Prägehologrammen versehen. Man macht sie damit fälschungssicher. Es ist ein Sicherheitsmerkmal.“

Diese Hologramme sind weltweit für den höchsten Marktanteil an holografischen Produkten zuständig, da sie nicht nur auf Geldscheinen und Ausweisen, sondern auch als Aufkleber, Etiketten oder Sticker auf vielen Produkten einen Platz finden. Der Unterschied zu Laumanns Erfindung: sie werden nicht mit dem 3D-Drucker hergestellt. Laumanns 3D-gedruckte Hologramme auf Bauteilen sind eine Innovation auf diesem großen Markt.

Dreidimensionale Kunststoffbauteile mit einem Hologramm im additiven Druckverfahren zu versehen, ist einfach, kostensparend und wenig aufwendig. Das macht die Erfindung attraktiv für eine wirtschaftliche Verwertbarkeit. „Während beim Fräsen, Ausstanzen oder Gießen von Bauteilen jede Menge Abfall übrigbleibt, wird beim 3D-Druck der Baustoff nahezu eins zu eins verwendet.“

Daniel Laumann und seine Kollegin Heike Gute lassen ihr technologisches Verfahren derzeit von HIGHEST, dem Innovations- und Gründungszentrum der Technischen Universität Darmstadt, zum Patent anmelden.

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