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DWS reklamiert gegen formlabs wegen Verletzung von geistigem Eigentum

Der italienische 3D-Druckerhersteller Stereolithography (SLA) hat eine Gegenforderung gegen Formlabs, den US-amerikanischen Entwickler und Hersteller der Form SLA-3D-Serie, eingereicht. Die Entwicklung ist das jüngste Update in einem anhaltenden Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen, in dem eine Patentverletzung zwischen dem Formlabs Form 2 3D-Drucker und der Technologie innerhalb der DWS X-Serie und DW-Systeme geltend gemacht wird.

Bislang hat die DWS in Italien, Deutschland und der Türkei Klage wegen Patentverletzungsklagen wegen Patentpatenten von Formlabs für jedes Land am laufen.

Laut Formlabs ist jeder dieser Fälle untrennbar mit einer Art “Master-Patent” verbunden, das das Unternehmen in seinem Herkunftsland eingereicht hat. Daher strebt Formlabs an, alle Fälle in den USA am Virginia Eastern District Court gemäß dem Leahy-Smith America Invents Act, 35 USC § 293, beizulegen.

Die Gegenforderung wurde als Antwort auf eine Beschwerde von Formlabs eingereicht, in der eine Jury aufgefordert wurde, über die Nichtverletzung des fraglichen DWS-Patents, das als „456-Patent“ bekannt ist, zu entscheiden.

Der Streit zwischen Formlabs und DWS besteht seit 2017.

Formlabs bestreitet, dass sie gegen die Ansprüche des 456-Patents oder seiner verwandten ausländischen Partner verstoßen. Daher hat Formlabs eine Zivilklage eingereicht, mit der eine Feststellung beantragt wird, dass Formlabs keinen Anspruch des US-Patents Nr. 8,945,456 verletzt, gegen das DWS seine Gegenforderung eingereicht hat.

Das 456-Patent

Das Patent 456 beschreibt die Erfindung der proprietären SLA-Technologie von DWS und umfasst fünf verschiedene Elemente: Präambel, Behälter, Stützplatte, Strahlungsquelle und Temperaturkontrolleinheit.

Laut Formlabs ist die im DWS-Patent beschriebene Temperature Control Unit ein Element, das von Form 2 nicht erfüllt wird. Daher behauptet das Unternehmen, dass es nicht gegen diesen Anspruch oder seine Angehörigen verstoßen kann.

DWS ist jedoch anderer Meinung. In der Widerklage macht DWS geltend, dass die angebliche Vertragsverletzung von Formlabs „vorsätzlich bewusst“, und das Unternehmen fordert Schadensersatz und eine einstweilige Verfügung gegen Fromlabs und die Herstellung/den Verkauf des Form 2 3D-Druckers. Darüber hinaus hat das deutsche Gericht Mannheim am 3. August 2018 die DWS in ihrem Antrag unterstützt und entschieden, dass der Form-2-3D-Drucker das deutsche Äquivalent des Patents 456 verletzt.

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